Wenn Du keine Krankenversicherung hast, müssen wir Dich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass jeder Mensch, der in Deutschland lebt, dazu verpflichtet ist sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Solltest Du – bspw. aufgrund eines längeren Auslandsaufenthalts oder auch anderen Gründen keine Versicherung haben, solltest Du kurzfristig wieder in eine gesetzliche Kasse oder in eine private Krankenversicherung eintreten. Ist Dein Aufenthalt nur temporär gelten wieder Sonderregeln. Für die Betreuung von Dir und Deinem Kind gilt: Eine Hebamme kann auch ohne, dass die Du als Mutter eines Säuglings einen Kassenvertrag hast, Leistungen erbringen und abrechnen. In diesem Fall schreibt die Hebamme Dir eine Privatrechnung, welche durch Dich persönlich bezahlt werden muss. Es ist also in jedem Fall möglich bzw. sichergestellt, dass Du in dieser intensiven und aufregenden Zeit gut betreut und versorgt bist. Dennoch solltest Du, insbesondere wenn Du nun dauerhaft in Deutschland lebst, kurzfristig eine Krankenversicherung abschließen.