Fast jeder Mensch kennt jemanden, dem es leider nicht vergönnt ist oder war Kinder zu bekommen. Denn auch wenn die heutige Medizin vieles möglich macht, hast Du sicher auch schon von Paaren gehört, bei denen es einfach nicht klappen will. Eine der wenigen Optionen den Kinderwunsch dennoch zu erfüllen ist dann oft die Adoption eines Kindes. Aber natürlich gibt es auch viele andere gute Gründe ein Kind zu adoptieren und damit einem Kind viel Liebe und ein (neues) zu Hause zu schenken. Und da jedes Kind am Ende gleich ist, hat ein Säugling der adoptiert wurde, ebenfalls einen Anspruch auf Hebammenbetreuung. Die Leistungen der Hebamme werden jedoch anders als sonst üblich nicht über die Krankenkasse der Mutter abgerechnet sondern über die des Säuglings. Aber Achtung, da die Krankenkassen den Umfang des Leistungsanspruches durchaus unterschiedlich definiert haben, solltest Du Dich genau über eine mögliche Kostenübernahme informieren. Was übernimmt die Kasse? Was musst Du ggf. selbst bezahlen? Die beschriebene Regelung gilt übrigens so nur bei gesetzlich versicherten Säuglingen. Sollte Dein Baby privatversichert sein, sprich in jedem Fall frühzeitig mit Deiner Krankenkasse.