Ob Weihnachten, Ostern oder Silvester – an allen Feiertagen kommen wunderschöne kleine neue Geschöpfe auf diese Welt. Wenn man so will werden „rund um die Uhr“ Babys geboren. Damit dabei alles gut geht und Ihr gut durch die Strapazen der Geburt kommt, arbeiten Hebammen auch an Feiertagen. Dies gilt natürlich auch für die Betreuung im Wochenbett und andere Leistungen. Kurzum: Nimmt eine Hebamme Dich zur Betreuung an, gewährleistet sie auch im Falle von Feiertagen für Dich da zu sein. Es ist jedoch möglich, dass sie von vornherein angibt an bestimmten Feiertagen (bspw. Heiligabend) nicht oder nur eingeschränkt in Notfällen zur Verfügung zu stehen. In manchen Fällen gibt es für die entsprechenden Tage von vornherein eine Vertretungsregelung. Gleiches gilt natürlich auch für Urlaube oder Krankheitsfälle. Seid in jedem Fall nachsichtig und überlegt Euch gut, ob Ihr Eure Hebamme wirklich in der Silvesternacht oder einem Sonntagabend anrufen müsst, oder Eure Frage ggf. bis zum nächsten Besuch warten kann. Denn Hebammen haben ganz oft Familien und auch ab und an eine kleine Pause verdient, um Euch danach wieder mit voller Energie zu unterstützen. Noch ein Satz aus Sicht des Gesetzgebers: Hebammen in einem Angestelltenverhältnis können bzw. müssen wie viele andere Berufe im Gesundheitswesen (bspw. Ärzte, Krankenschwestern, Rettungsdienst) auch immer wieder mal an Feiertage arbeiten. In § 10 des Arbeitsgesetzes hat der Gesetzgeber die Sonntags- und Feiertagsarbeit strikt geregelt. Durch ein rotierendes System (Schichtdienst) wird der Arbeitgeber allerdings auch dazu angehalten, sicherzustellen, dass niemand an allen Feiertragen im Jahr arbeiten muss – auch Hebammen nicht.